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Wettbewerbsrecht
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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht hat die Einhaltung der Chancengleichheit aller Wettbewerber durch den lauteren Leistungswettbewerb zur Aufgabe. Das Wettbewerbsrecht erstreckt sich über mehrere Gesetze, insbesondere über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das unlautere Wettbewerbsmethoden der Anbieter verbietet und Schutz vor Wettbewerbsauswüchsen bietet, und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das auf die Aufrechterhaltung der Wettbewerbswirtschaft als Institution abzielt und den möglichst gleichen Zugang aller Wettbewerber zum Markt gewährleistet.

 

Das Wettbewerbsrecht hat gegenüber den gewerblichen Schutzrechten (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster) eine ergänzende Funktion, da es nicht die geistige oder technische schöpferische Leistung schützt, sondern deren lautere Ausnutzung. 

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